1. Allgemeines

Autoschutzplus ist ein innovatives Dienstleistungsprogramm mit dem Schwerpunkt Auto und Reisen der DMS Direkt Marketing Services GmbH, Bielefeld. Mitglieder können Dienstleistungen wie die Gewährung von Rabatten, Vermittlung von günstigen Reparaturwerkstätten und eine kompetente Hilfe und Kostenkontrolle über die Hotline des Autoschutzplus-Servicecenters nutzen.

2. Leistungsumfang

Alle Leistungen von Autoschutzplus können vom Mitglied über eine Servicehotline, per Postkarte, Fax oder über das Internet für privat genutzte PKW in Anspruch genommen werden. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Autoschutzplus-Leistungen ist die gezahlte Jahresgebühr. Autoschutzplus bietet aktuell folgende Leistungen an:

2.1 Exklusive Rabatte

Jedes Autoschutzplus-Mitglied hat Anspruch auf alle Rabatte, die das Autoschutzplus- Servicecenter in den Bereichen Auto und Reisen anbietet. Im Online-Bereich von Autoschutzplus erhält das Mitglied zudem Rabatte in Markenshops, die der aktuellen Internetseite von Autoschutzplus zu entnehmen sind. Für jedes Autoschutzplus-Mitglied wird unter www.autoschutzplus.de ein jederzeit einsehbares Kundenkonto geführt.

2.2 Vermittlung von kostengünstigen Partnerwerkstätten

Ferner hat jedes Autoschutzplus-Mitglied Anspruch auf folgende Leistungen bei der Inanspruchnahme der durch Autoschutzplus empfohlenen Reparatur-, Karosserie- und Lackierwerkstätten:

I. Basisleistungen:
a. Kontaktaufnahme zu einem zertifizierten Reparatur-, Karosserie- oder Lackier- Fachbetrieb innerhalb von 1 Stunde
b. Vereinbarung eines Abhol- und Reparaturtermins
c. Abstimmung des Reparaturumfanges- und Reparaturdauer
d. Kostenlose Fahrzeugoberwäsche und Ersatzfahrzeugservice
e. 5 Jahre Garantie auf alle ausgeführten Arbeiten
f. Eintritt in die Herstellergarantie nach der Reparatur, sofern diese durch die durchgeführte Reparatur erlischt
II. Kostenkontrolle und Beratung (auch ohne Inanspruchnahme von I. möglich):
a. überprüfung eines Reparatur-Kostenvoranschlags innerhalb von 24 Stunden
b. überprüfung der Gefahr eines Totalschadens

Hinweis: Bei Storno eines Reparaturauftrages durch das Mitglied oder Vorliegens eines Totalschadens können Stornokosten in Höhe von 30,00 EUR für die Erstellung und Versendung eines Kostenvoranschlags und/oder Kostenpauschale für erbrachten Hol- und Bringservice 75,00 EUR entstehen. Diese Kosten werden dem Mitglied gegebenenfalls von der Werkstatt direkt in Rechnung gestellt.

2.3. Kostenpflichtige Zusatzleistungen - persönliche Zusatzangebote

Darüber hinaus kann Autoschutzplus optional kostenpflichtige Zusatzleistungen anbieten. Diese kostenpflichtigen Zusatzleistungen kann dem Autoschutzplus-Mitglied für mindestens 4 Wochen kostenlos zum Testen zur Verfügung gestellt werden. Das Mitglied wird auf das jederzeitige Widerrufsrecht und die Bedeutung seines Schweigens hingewiesen. Falls das Mitglied die angebotenen Zusatzleistungen NICHT wünscht, muss es per vorfrankierter Postkarte oder gebührenfreiem Anruf entsprechend reagieren. Tut es dies nicht und zahlt das Mitglied nach Ablauf der Probezeit in der vom Mitglied gewünschten Zahlungsart und -weise die Gebühr für die Zusatzleistung, so gilt das Angebot als angenommen. Neben dem Autoschutzplus-Vertrag kommt dann ein weiterer, von Autoschutzplus unabhängiger Vertrag, zustande. Die Nutzungsbedingungen für diese Zusatzleistungen erhält das Autoschutzplus-Mitglied mit separater Post. Die kostenpflichtigen Zusatzleistungen können jederzeit ohne Angabe von Gründen gekündigt werden, ohne dass dadurch die Autoschutzplus-Mitgliedschaft berührt wird. Die Autoschutzplus-Mitgliedschaft kann ebenfalls ohne Angabe von Gründen gekündigt werden, ohne dass dadurch eventuell abgeschlossene Zusatzleistungen berührt werden. Jedes Autoschutzplus-Mitglied, das generell kein Interesse an kostenpflichtigen Zusatzleistungen hat, kann sich für diese Form der Werbung sperren lassen.

2.4. Leistungen externer Kooperationspartner

Autoschutzplus vermittelt entgeltliche und unentgeltliche externe Leistungen dritter Unternehmen (externe Kooperationspartner). Im Reisebereich ermittelt Autoschutzplus für das Mitglied günstige Angebote, die auf Wunsch auch direkt und ggf. rabattiert gebucht werden können.

2.5. Leistungsanpassung

änderungen oder Abweichungen einzelner Serviceleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von Autoschutzplus nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind gestattet, soweit die änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtcharakter der zugesagten Leistungen nicht beeinträchtigen. Ebenso bleibt das Recht vorbehalten, einem Autoschutzplus- Mitglied die Nutzung der Serviceleistungen aus wichtigem Grund zu untersagen.

3. Haftungsausschluss

Für die externen Leistungen gelten die Vertragsbedingungen der jeweiligen Leistungsanbieter. Diese werden dem Mitglied auf Anfrage im Servicecenter mitgeteilt bzw. zugesandt. Einwände oder Ansprüche sind unmittelbar beim jeweiligen Leistungsanbieter anzubringen. Außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haften Autoschutzplus und ihre Vertreter und Erfüllungsgehilfen auf Schadensersatz nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, auf deren Erfüllung in besonderem Maße vertraut werden durfte. Ferner haftet Autoschutzplus weder für mittelbare, unvorhersehbare oder untypische Schäden, noch für Mangelfolge- schäden. Die Leistungen von Autoschutzplus werden unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit angeboten. Die Haftung wegen technischer oder sonstiger Störungen ist ausgeschlossen. Autoschutzplus übernimmt keine Gewähr für Sach- und Rechtsmängelfreiheit fremder Leistungen. Die Haftung von Autoschutzplus ist bei externen Leistungen auf die sorgfältige Auswahl des jeweiligen Vertragsunternehmens beschränkt.

4. Sorgfaltspflichten und Obliegenheiten

Die Leistungen können nur in Verbindung mit der Autoschutzplus-Mitgliedsnummer genutzt werden. Bei Verlust der Autoschutzplus-Mitgliedsnummer ist das Servicecenter von Autoschutzplus unverzüglich telefonisch zu benachrichtigen, damit der alte Zugang gesperrt werden kann. änderungen des Namens oder der Anschrift des Mitglieds sind Autoschutzplus zeitnah mitzuteilen. Alle Aufträge sind ordnungsgemäß, vollständig und unmissverständlich zu erteilen. Dies gilt insbesondere für die telefonische Auftragserteilung im Servicecenter.

5. Serviceentgelt

Für die Bereitstellung der Services ist vom Mitglied ein Serviceentgelt zu entrichten.

5.1. Jahresbeitrag, Verwaltungskostenpauschale

Die Berechnung der Entgelte von Seiten interner Kooperationspartner gegenüber Autoschutzplus beruht auf der Entwicklung der Intensität der Inanspruchnahme der Leistungen durch die Mitglieder (Aktivitätsquote). Für den Fall einer Veränderung der Aktivitätsquote ist Autoschutzplus berechtigt, bis spätestens zum 30.04. eines jeden Jahres eine jährliche Prämienanpassung oder Einmalzahlung (Verwaltungskostenpauschale) vorzunehmen. Für den Fall der Anhebung der Entgelte ist Autoschutzplus berechtigt, und zwar rückwirkend ab dem 01.01. eines jeden Jahres, eine entsprechende Anpassung der Jahresprämien vorzunehmen (sog. fakultative Klausel). In diesem Fall hat das Mitglied ein außerordentliches Kündigungsrecht. Für den Fall einer Ermäßigung der Entgelte verpflichtet sich Autoschutzplus eine Beitragserstattung, rückwirkend ab dem 01.01. eines jeden Jahres, gegenüber dem Mitglied vorzunehmen (sog. obligatorische Klausel).

5.2. Entgelt, Zahlungen

Entgelte für Inanspruchnahme externer Leistungen werden, soweit sie über Autoschutzplus abgerechnet werden, im Lastschriftverfahren eingezogen. Zahlungen für diese Leistungen können mit befreiender Wirkung nur an Autoschutzplus geleistet werden, da die Kooperations- partner ihre Ansprüche vorher an Autoschutzplus abgetreten haben und diese Abtretung dem Mitglied jeweils schriftlich anzeigen werden. Im Falle des Verzuges werden dem Mitglied Verzugszinsen von 2%-Punkten über dem aktuellen Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet.

6. Datenschutz

Die Adressdaten des Mitglieds sind für eine schnelle und fehlerfreie Bearbeitung der Serviceanfragen in der EDV von Autoschutzplus gespeichert. Die Behandlung der überlassenen Mitglieds-Daten erfolgt in übereinstimmung mit den Bestimmungen des Bundesdatenschutz- gesetzes sowie des Teledienstdatenschutzgesetzes. Autoschutzplus ist bevollmächtigt, Daten im Rahmen der Leistungserbringung an Dritte weiterzugeben. Die Daten dienen als Basis zur Formulierung von bedarfsgerechten Angeboten und Informationen, welche dem Mitglied in schriftlicher, elektronischer sowie fernmündlicher Form unterbreitet werden können. Falls das Mitglied damit nicht einverstanden ist, kann es einfach eine kurze formlose Mitteilung an die auf der Vorderseite angegebene Adresse von Autoschutzplus schicken.

7. Zufriedenheitsgarantie

Sollte Autoschutzplus bei der Leistungsinanspruchnahme eines Mitglieds sein Leistungsversprechen nicht halten, kann das Mitglied unter Angabe dieses Grundes - unabhängig von der dreimonatigen Kündigungsfrist zum Vertragsjahresende - jederzeit außerordentlich kündigen und erhält anteilig für die verbleibenden Monate die Jahresgebühr zurück. Voraussetzung ist die aktive Inanspruchnahme einer Serviceleistung sowie die begründet fehlende oder mangelhafte Abwicklung der Serviceleistung durch Autoschutzplus. Die Einforderung der Geld-zurück-Garantie hat schriftlich (zweckmäßigerweise per Einschreiben) zu erfolgen.

8. Vertragsschluss und -laufzeit

Das Vertragsverhältnis ist auf den Zeitraum von einem Jahr begrenzt und verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn der Kunde nicht drei Monate vor Ablauf des Vertragsjahres schriftlich kündigt. Die Kündigung hat durch schriftliche Mitteilung an die umseitig genannte Adresse zu erfolgen. Eine Kündigung aus wichtigem Grund bleibt jeder Partei vorbehalten. Nur Personen über 18 Jahre können Kunden von Autoschutzplus werden.

9. Widerrufsrecht

Das Mitglied ist berechtigt, seine auf den Vertragsabschluss gerichtete Willenserklärung binnen zwei Wochen ohne Angabe von Gründen schriftlich zu widerrufen. Die Frist beginnt nicht vor Erhalt dieser Belehrung. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung an die auf der Vorderseite angegebene Adresse von Autoschutzplus. Oberstes Ziel von Autoschutzplus ist die Zufriedenheit seiner Mitglieder. Wenn es den- noch einmal Anlass zur Unzufriedenheit geben sollte oder Sie uns Ihre Anregungen mitteilen möchten, wenden Sie sich bitte an:
Autoschutzplus Servicecenter
Telefon 01805/919200
Telefax 01805/919220
(14 Ct/min, dt. Festn.)